Wohltätigkeitsorganisation

Das Finanzamt hat Mitte Dezember 2015 positiv auf den Antrag von Schloss Schaesberg reagiert, als kulturelle Wohltätigkeitsorganisation in Betracht gezogen zu werden. Seit 1. Januar 2016 [A1] ist Stiftung Landgut Schloss Schaesberg eine vom Finanzamt anerkannte Kulturelle Wohltätigkeitsorganisation.

Status Wohltätigkeitsorganisation

Eine Wohltätigkeitsorganisation ist befreit von der Zahlung von Schenkung- und Erbschaftssteuer. Das bedeutet, dass jede Schenkung an die Stiftung voll und ganz der Zielsetzung der Stiftung zugute kommt. Wer der Stiftung eine Schenkung tätigt, kann diese Schenkung unter Beachtung der dafür geltenden Richtlinien von der Einkommens- oder Körperschaftssteuer absetzen.

Kulturelle Wohltätigkeitsorganisation

Eine Schenkung an eine Wohltätigkeitsorganisation, die als kulturelle Institution betrachtet wird, liefert einen zusätzlichen Steuervorteil bei der Einkommens- sowie der Körperschaftssteuer. Denn wer einkommenssteuerpflichtig ist, darf 1,25 Mal den Betrag der getätigten Schenkung von der Steuer absetzen. Dieser Steuerabzug gilt für einen maximalen Schenkungsbetrag von € 5.000 an kulturelle Institutionen. Für die Körperschaftssteuer darf 1,5 Mal der Betrag der getätigten Schenkung abgesetzt werden. Auch hier gilt dieser Steuerabzug für einen maximalen Schenkungsbetrag von € 5.000 an kulturelle Institutionen.

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Zielsetzungen

Ausführliche Informationen über die Vision und Zielsetzungen der Stiftung Landgut Schloss Schaesberg finden Sie im  Gesmatprogram 2020 - 2026.

Geschäftsbericht

Die finanzielle Verantwortung sowie einen Bericht über die Aktivitäten der Stiftung Landgut Slot Schaesberg finden Sie im (siehe im Weiteren auf dieser Seite) Geschäftsbericht 2019.

Organisation

Vorstand der Stiftung Landgut Schloss Schaesberg ist BOEi - die nationale Gesellschaft für Restaurierung und Neuausrichtung niederländischen Kulturerbes. Der Aufsichtsrat besteht aus:

  • dhr. L.J. Urlings
  • dhr. T.R.B. Wassink
  • mevr. J. van Wersch

Vergütung

Die Vergütung der Geschäftsführung erfolgt konform den Richtlinien des VFI, des niederländischen Verbands für fondsbeschaffende Institutionen. Die Vergütung wurde in den Statuten der Stiftung festgelegt.

Weitere Informationen: Nähere Informationen über den Status der Wohltätigkeitsorganisation können Sie über folgenden Link auf der Seite des niederländischen Finanzamts einsehen. Status Wohltätigkeitsorganisation

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